CookieHub macht Ihre Website DSGVO-konform, indem es verschiedene Methoden anwendet, um die Anforderungen in Bezug auf die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu erfüllen.
CookieHub sorgt für eine einfache Einhaltung der Vorschriften. Wenn Sie jedoch mehr über die spezifischen DSGVO-Anforderungen und die Funktionen dieses Plugins erfahren möchten, finden Sie in diesem praktischen Leitfaden eine schnelle Erklärung.
Wenn Sie noch keine eindeutige Definition der DSGVO gefunden haben, ist das Konzept auf dem Papier recht einfach. GDPR steht für die General Data Protection Regulation. Bei der DSGVO handelt es sich um ein europäisches Gesetz, das sich auf Website-Betreiber auf globaler Ebene auswirkt, da es regelt, wie jeder (von überall) die persönlichen Daten von Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union sammelt und verarbeitet.
Selbst wenn Sie Ihre Website in den USA oder anderswo auf der Welt betreiben, müssen Sie also sicherstellen, dass Sie DSGVO-konform sind, wenn Sie Besucher aus der EU haben.
In der DSGVO werden Cookies nur einmal erwähnt, daher fragen Sie sich vielleicht: Warum ist das so eine große Sache? Tatsache ist, dass Cookies ein Eckpfeiler sind, wenn es um die Einhaltung der DSGVO geht.
Schließlich sind Cookies eine der am häufigsten verwendeten Techniken zum Sammeln und Verfolgen der persönlichen Daten eines Benutzers, und deshalb hat die DSGVO spezifische Regeln dafür aufgestellt, wie Ihre Website Cookies verwenden kann.
Grundsätzlich muss Ihre Website alle folgenden Punkte erfüllen, um mit der DSGVO konform zu sein.
Die häufigste Art und Weise, wie Website-Besitzer eine Cookie-Einwilligung einholen können, sind Cookie-Banner - und genau dafür gibt es CookieHub! Wir erleichtern Ihnen das Sammeln von DSGVO-konformen Cookie-Einwilligung. Schauen wir uns also jede dieser Anforderungen genauer an, um Ihnen zu zeigen, was CookieHub tut, um Ihre Bemühungen zu vereinfachen.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt in Erwägungsgrund 30 fest, dass Cookies, die zur Identifizierung einer Person oder des Geräts einer Person verwendet werden können, als personenbezogene Daten gelten:
Natürlichen Personen werden unter Umständen Online-Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen, die sein Gerät oder Software-Anwendungen und -Tools oder Protokolle liefern, oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren.
Dies gilt für viele Webdienste, die dazu dienen, Daten zu sammeln und das Nutzerverhalten zu analysieren und gezielte Werbung anzuzeigen.
Gemäß Erwägungsgrund 32 sollte für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung gegeben werden:
Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist [...] Dies könnte etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft oder durch eine andere Erklärung oder Verhaltensweise geschehen, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert. [...]
Wie CookieHub Ihnen dabei hilft, diese Anforderung zu erfüllen:
Wenn die CookieHub-Cookie-Einwilligungslösung auf Ihrer Website eingerichtet ist, wird sie die Einwilligung des Benutzers zu bestimmten Cookie-Kategorien einholen.
Die Einwilligung sollte eindeutig sein, und Inaktivität gilt nicht als Einwilligung, was bedeutet, dass Sie nicht davon ausgehen können, dass der Benutzer damit einverstanden ist, dass er bei der Nutzung der Website verfolgt wird, wie in Erwägungsgrund 32 erläutert:
[...] Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen. [...]
Erwägungsgrund 42 unterstützt ebenfalls Erwägungsgrund 32, dass Inaktivität nicht als Einwilligung gilt:
Es sollte nur dann davon ausgegangen werden, dass sie ihre Einwilligung freiwillig gegeben hat, wenn sie eine echte oder freie Wahl hat und somit in der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden.
Wie CookieHub Ihnen hilft, diese Anforderung zu erfüllen:
CookieHub ist standardmäßig so konfiguriert, dass der Benutzer die Einwilligung geben kann und lädt keine Tracking-Dienste von Drittanbietern, bis der Benutzer bestimmte Kategorien zugelassen hat (bei korrekter Implementierung).
In Erwägungsgrund 32 heißt es außerdem, dass der Benutzer in der Lage sein muss, nur bestimmten Aktivitäten zuzustimmen, wenn Cookies für mehrere Zwecke verwendet werden:
Die Einwilligung sollte sich auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen. Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden. Wird die betroffene Person auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert, so muss die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, erfolgen.
Wie CookieHub Ihnen hilft, diese Anforderung zu erfüllen:
CookieHub lässt Sie die Cookie-Kategorien anpassen, die auf Ihrer Website erlaubt oder verboten werden können. Sie können konfigurieren, in welche Kategorie jeder Tracking-Dienst von Drittanbietern fällt und Ihren Benutzern ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Erwägungsgrund 42 besagt, dass Sie in der Lage sein müssen, die Einwilligung des Benutzers nachzuweisen:
Erfolgt die Verarbeitung mit Einwilligung der betroffenen Person, sollte der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zu dem Verarbeitungsvorgang gegeben hat[...]
Wie CookieHub Ihnen hilft, diese Anforderung zu erfüllen:
Wenn die Funktion "Einwilligungsprotokoll" aktiviert ist, werden die Einwilligungen der Benutzer nachverfolgt. Sie können das Einwilligungsprotokoll herunterladen, das ein eindeutiges Token enthält, das mit dem im Browser des Benutzers gespeicherten Token abgeglichen werden kann, um zu sehen, welche Cookie-Kategorien erlaubt waren.
Erwägungsgrund 42 besagt auch, dass eine Cookie-Erklärung in klarer und einfacher Sprache vorhanden sein sollte:
Gemäß der Richtlinie 93/13/EWG des Rates¹ sollte eine vom Verantwortlichen vorformulierte Einwilligungserklärung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung gestellt werden, und sie sollte keine missbräuchlichen Klauseln beinhalten. Damit sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung geben kann, sollte die betroffene Person mindestens wissen, wer der Verantwortliche ist und für welche Zwecke ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen.
Wie CookieHub Ihnen hilft, diese Anforderung zu erfüllen:
CookieHub durchsucht Ihre Website nach Cookies und kategorisiert jedes Cookie automatisch. Benutzer können eine Liste der verwendeten Cookies und deren Zweck sehen, bevor sie ihre Einwilligung geben. Zusätzlich können Sie einen Link zu Ihrer Cookie-Richtlinienseite bereitstellen, auf der Sie detaillierte Informationen über den Umgang mit persönlichen Daten bereitstellen können.
In Artikel 7, Absatz 3 ist festgelegt, dass der Benutzer in der Lage sein muss, seine Einwilligung jederzeit einfach zu widerrufen:
Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
Wie CookieHub Ihnen hilft, diese Anforderung zu erfüllen:
Wenn CookieHub auf Ihrer Website eingebunden ist, können Benutzer jederzeit auf das Einstellungssymbol unten links oder rechts in ihrem Browser klicken, um die Cookie-Einstellungen zu ändern und die Einwilligung zu widerrufen.